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berliner schulgesetz

Mehr Eigenverantwortung und Leistungsorientierung

Bald soll es so weit sein: Der ursprünglich schon für Januar angekündigte Entwurf für ein neues Berliner Schulgesetz soll nach Angaben aus der Schulverwaltung nun bis Ende März vorliegen und dann auch im Internet einzusehen sein (www.sensjs.berlin.de).

Sicher ist jetzt schon, dass die jahrelang umstrittene 6-jährige Grundschule im Prinzip erhalten bleibt – sie wird allerdings stärker leistungsorientiert sein und soll in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache einen Teil des Unterrichts in zwei Niveaustufen anbieten. Im laufenden Schuljahr testen schon 150 Berliner Schulen dieses Modell der „äußeren Leistungsdifferenzierung“, ab kommendem Schuljahr soll es verpflichtend sein.

Im Mittelpunkt der Reform des Schulgesetzes steht die Förderung der Eigenverantwortung der Schulen, insbesondere auch im finanziellen Bereich. Für Sach- und Personalmittel sollen die Schulen künftig selbst verantwortlich sein. Das bedeutet, dass sie an Personalentscheidungen mitwirken, für befristete Projekte Verträge abschließen können und auch die Honorarmittel selbst verwalten. Schulen dürfen dann in eigener Regie Lehrer für einen befristeten Zeitraum einstellen. Außerdem sollen sie Möglichkeiten haben, selbst Geld, zum Beispiel von Sponsoren, einzunehmen und Haushaltsmittel von einem Jahr auf das andere zu übertragen.

Größeres Gewicht soll auch die Qualitätssicherung des Unterrichts bekommen. Um das zu ermöglichen, soll der Rektor mit weiter reichenden Kompetenzen zur Kontrolle der pädagogischen Fähigkeiten der Lehrer ausgestattet werden – ein Punkt, der nicht unumstritten ist. Regelmäßige verbindliche Evaluationen sollen dafür sorgen, die vorgeschriebene Unterrichtsqualität zu sichern.

PDS wie Bündnisgrüne kritisieren indes, dass die Frage der Schülermitbestimmung noch nicht ausreichend berücksichtigt worden sei.

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