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Archiv-Artikel

an die urne

wie und wann

Wenn die Bürgerschaft am 30. Dezember Neuwahlen beschließt, muss der Senat einen Wahltag binnen 70 Tagen festlegen. Im Gespräch ist der 29. Februar 2004. Der weitere Ablauf wäre laut Hamburger Wahlgesetz folgendermaßen:

6.1.: Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerber müssen beim Landeswahlleiter ihre Kandidatur einreichen.

15.1.: Der Landeswahlausschuss entscheidet über die Zulassung.

26.1.: Die Kandidatenlisten müssen der Landeswahlleitung schriftlich vorliegen.

30.1.: Der Landeswahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge.

9.2.: Die Briefwahlunterlagen werden verschickt.

29.2.: Es wird gewählt.