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Archiv-Artikel

alle airport-klagen abgewiesen

Flugzeug vor Mond am Rhein-Main-Flughafen: Das werden die Anrainer aus Offenbach und anderswo weiter hinnehmen müssen. Der Nachtflugverkehr am Frankfurter Flughafen sei nicht zu beanstanden, entschied gestern der Hessische Verwaltungsgerichtshof eine Musterklage. Die Stadt und einige Bürger hatten das Land verklagt. Außerdem dürfe der derzeitige Ausbau der Nebenanlagen des Airports ohne öffentliche Anhörungen stattfinden, da keine Start- und Landebahnen betroffen seien (Az. 2A 2646/01). FOTO: AP