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Zwist im linksrheinischen Rundfunk

■ Rheinland–pfälzischer Privatsender in Selbstverwaltung will Redakteurin feuern / „Offensichtlich politische Meinungsverschiedenheiten“ / Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht / Gewerkschaft gibt Rechtsschutz

Aus Mainz Felix Kurz

Der rheinland–pfälzische Linksrheinische Rundfunk (LR) will seine Trierer Redakteurin Carmen Oschmann feuern. Die streitenden Parteien trafen sich inzwischen vor dem Mainzer Arbeitsgericht. Der Rechtsanwalt der Redakteurin konnte aus den Kündigungsgründen nur entnehmen, daß zwischen dem Privatsender und seiner Redakteurin „offentsichtlich politische Meinungsverschiedenheiten bestehen“, nicht jedoch, wie denn seine Mandantin arbeitsvertragliche Verpflichtungen verletzt haben soll. Vier Kündigungsgründe führt der LR gegen seine Noch–Angestellte ins Feld. Ohne Absprache habe sie mit Vertretern der evangelischen Kirche verhandelt und dabei Positionen vertreten, die „eindeutig“ vom rheinland–pfälzischen Landesmediengesetz abwichen. So hatte es die Redakteurin gegenüber einem Kirchenmann abgelehnt, Verlautbarungen der ev. Kirche zu senden, was das Landesmediengesetz ausdrücklich vorsieht. Allerdings gegen Entgelt. Dieses Verhalten habe dem LR geschadet. Punkt 2 der Kündigung sei ihr Auftreten im Saarland im Zusammenhang mit dem LR Saar e.V.. Dort habe sie ebenfalls ohne Absprache Lizenzverhandlungen geführt. Carmen Oschmann ist Vorstandsmitglied des LR–Saar und will in dieser Eigenschaft dort tätig gewesen sein. Desweiteren habe sie einen Leserbrief an die Zeitschrift „Funkreport“ geschrieben, in dem sie vor allem den jetzigen SPD–Bundesschatzmeister Hans–Ulrich Klose korrigierte. Der Leserbrief hätte zu „einer tiefgreifenden Kontroverse“ mit dem Schatzmeister der SPD „führen können, die ihrerseits die redaktionelle Unabhängigkeit des LR gefährdet hätte“, meinte der Geschäftsführer des LR. Das war allerdings nicht der Fall. Als vierten und letzten Grund führt der LR unterschiedliche Vorstellungen über das Redaktionskonzept an. Die RFFU (Rundfunk und Fernseh Union) hat der Trierer Redakteurin Rechtsschutz gewährt. Der LR versteht sich nach Angaben seines Geschäftsführers als selbstverwalteter Betrieb. Der Betriebsratsvorsitzende Carsten Ascheberg meinte zur taz: „Wir haben nicht zu prüfen, ob die Kündigungsgründe berechtigt sind“. Deshalb habe sich der Betriebsrat nicht geäußert. Aber auch weder im Redaktionsausschuß noch auf einer Redakteursversammlung sei der Rausschmiß besprochen worden, so Ascheberg. tazintern

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