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Zweitwohnungen

Besitzer von Zweitwohnungen in Hamburg müssen weiterhin Steuern bezahlen. Das Finanzgericht Hamburg hat die 1993 vom Senat eingeführte Zweitwohnungssteuer für verfassungsgemäß erklärt (Aktenzeichen: VII 106/94). Die Richter wiesen die Klage einer Lübeckerin ab, die in Hamburg eine Zweitwohnung hat und gegen die „Sonderabgabe“ prozessierte. Die Richter bewerteten die Zweitwohnungssteuer als „örtliche Aufwandsteuer“. Auch andere Verstöße konnte das Gericht nicht feststellen. Die Klägerin hatte die Kompetenz der Hansestadt bestritten, überhaupt eine solche Steuer zu erheben.

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