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Zweites Verfahren gegen Kohl

BONN taz ■ Die Staatsanwaltschaft Bonn hat gestern ein zweites Ermittlungsverfahren gegen Altbundeskanzler Helmut Kohl (CDU) eingeleitet. Es bestehe der Verdacht, dass Kohl 1997 und 1998 aus einer von der Unionsfraktion an die CDU in bar übergebenen Summe Teilbeträge in Höhe von 265.000 Mark ohne Einschaltung der zuständigen Parteigremien ausgegeben hat – für Zwecke, die im Etat der Bundespartei nicht vorgesehen waren. Der Gesamtbetrag der transferierten Gelder belief sich auf 1,14 Millionen Mark. Der Vorgang sei in dem Anfang des Jahres eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue zu Lasten der CDU noch nicht berücksichtigt worden. Der Oberstaatsanwalt bestätigte das Verfahren. Dagegen erklärte Kohls Verteidiger, Stephan Holthoff-Pförtner, es handle sich um eine juristische Formalie, nicht um neue Vorwürfe.

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