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Zweiter Staatsvertrag möglich

Bonn (dpa) - Das Bundesinnenministerium will innerhalb der nächsten Wochen einen Gesetzeskatalog für Rechtsänderungen im Falle der Vereinigung beider deutschen Staaten vorstellen - so Regierungssprecher Hans Klein mit Blick auf das zum 17.Juni in der Volkskammer mit knapper Dreiviertelmehrheit befürwortete Beitrittsbegehren nach Artikel23 des Grundgesetzes. Der Beitritt kann ohne die in der Bundesrepublik laufenden Vorbereitungen durch einseitige Erklärung der DDR vollzogen werden. Lediglich zum Inkrafttreten des Grundgesetzes und des übrigen Rechts der Bundesrepublik auch in der DDR sind gesetzliche Regelungen notwendig. Möglich sei dazu ein zweiter Staatsvertrag oder ein Überleitungsgesetz des Bundes. Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, ob nach der Beitrittserklärung die Übernahme der deutschen Rechtsordnung durch einen zweiten Staatsvertrag oder durch ein Überleitungsgesetz des Bundes erfolgen soll.

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