in kürze KATZEN-URTEIL : Zwei bleiben frei
Katzenfreunde dürfen auch in dörflichen Wohngebieten höchstens zwei frei herumlaufende Tiere halten. Das hat das Landgericht Lüneburg entschieden. Ein Ehepaar aus Echem muss jetzt eine seiner drei Katzen weggeben oder einsperren (AZ: 4 S 48/04). Ein Nachbar hatte gegen deren Haltung geklagt und bekam Recht. (dpa)