■ Kurzarbeit: Zwei Jahre länger Geld
Bonn (AFP) – Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wird zum 1. September auf bis zu 24 Monate verlängert (derzeit höchstens 18 Monate). Mit einer entsprechenden Verordnung mache Bundesarbeitsminister Blüm (CDU) von einer Regelung im Arbeitsförderungsgesetz für „außergewöhnliche Verhältnisse“ auf dem Arbeitsmarkt Gebrauch, teilte das Arbeitsministerium gestern mit. Die Neuregelung ist bis Ende 1994 befristet.
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