: Zwei Jahre für „Denkzettel“
■ Ehepaar aus der DDR wegen politischer Verdächtigung verurteilt
Mit dem möglicherweise letzten Fall von Verrat einer Fluchthilfeaktion an die Stasi beschäftigte sich gestern das Landgericht. Es verurteilte ein aus Ost-Berlin übergesiedeltes Ehepaar wegen politischer Verdächtigung und Freiheitsberaubung zu jeweils zwei Jahren Haft mit Bewährung. Beide hatten 1988 einen Bekannten und drei Verwandte, darunter einen Bruder der Frau, bei der Stasi angezeigt. Ein DDR-Gericht verhängte daraufhin Haftstrafen bis zu zwei Jahren und drei Monaten. Den Hintergrund der Auseinandersetzung bildet der Hausverkauf des Ehepaares an eine Familienangehörige. Dem Kraftfahrer und der Köchin gelang es nach einem gescheiterten Fluchtversuch nicht, die von ihnen gewünschte Rückübereignung von Haus und Grundstück zu erwirken. In dieser Situation haben die Angeklagten ihren Verwandten aus Rachegefühlen wenigstens einen Denkzettel verpassen wollen. Sie übergaben der Stasi einen Tonbandmitschnitt eines Gesprächs, in dem die später verurteilten Verwandten sich über ihre eigenen Fluchtpläne und bereits geglückte Fluchtaktionen unterhielten.
dpa
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