in kürze ERSTER JOB/FRANKREICH : Zwei Jahre Probezeit
Die französische Nationalversammlung hat Arbeitsverträgen mit zwei Jahren Probezeit für Berufsanfänger zugestimmt. Der Ersteinstellungsvertrag ist Teil des „Gesetzes zur Chancengleichheit“. Gegen den damit verbundenen eingeschränkten Kündigungsschutz hatten am Dienstag Hunderttausende demonstriert. (afp)