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Archiv-Artikel

in kürze ERSTER JOB/FRANKREICH Zwei Jahre Probezeit

Die französische Nationalversammlung hat Arbeitsverträgen mit zwei Jahren Probezeit für Berufsanfänger zugestimmt. Der Ersteinstellungsvertrag ist Teil des „Gesetzes zur Chancengleichheit“. Gegen den damit verbundenen eingeschränkten Kündigungsschutz hatten am Dienstag Hunderttausende demonstriert. (afp)