■ Berliner Telegramm: Zwei Jahre Haft für früheren FAP-Geschäftsführer
Der frühere Bundesgeschäftsführer der inzwischen verbotenen Freiheitlichen Arbeiterpartei Deutschlands (FAP) ist gestern vor dem Landgericht wegen Besitzes von Nazipropaganda und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Kurz nach dem Verbot der rechtsradikalen Organisation hatte die Polizei im Februar 1995 bei dem 29jährigen Ostberliner unter anderem rechtsgerichtetes Schulungsmaterial und Kassetten mit Originalreden von Joseph Goebbels beschlagnahmt. dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen