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■ LAFONTAINE-AFFAIREZwei Gutachten sorgen für Streit

Bonn/Saarbrücken (afp) — Der Rechtsanspruch Oskar Lafontaines auf Ruhegeld ist nach der gestrigen Vorlage zweier Gutachten weiterhin strittig. Während der von der CDU beauftragte Jurist Ulrich Battis die Ausgleichszahlungen an den saarländischen Ministerpräsidenten für eindeutig rechtswidrig hielt, spricht der Gutachter des saarländischen Justizministeriums, Klaus Grupp, Lafontaine einen Anspruch auf Ruhegehalt und auf Ausgleichszahlungen zu. Lafontaine sieht sich nun durch das Gutachten Grupps entlastet. Die „Diffamierungskampagne“ gegen ihn sei in sich zusammengefallen. Die CDU forderte ihn auf, Konsequenzen zu ziehen. SEITE 4

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