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■ WOHNRAUMZweckentfremdung wird weiter erschwert

Berlin. Die Zweckentfremdung von Wohnraum soll weiter erschwert werden. Künftig soll auch eine teilweise gewerbliche Nutzung einer Wohnung genehmigungspflichtig werden. Eine Aufnahmegenehmigung soll nur noch erteilt werden, wenn weniger als die Hälfte der Fläche vom Inhaber zu anderen als Wohnzwecken genutzt wird. Das sieht eine Vorlage von Bausenator Nagel (SPD) vor. Darüber hinaus sollen die bisher genehmigungsfreien Zweckentfremdungen nur noch bis drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Verordnung geduldet werden.

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