in kürze PILOT : Zwangspensioniert
Die Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Piloten nicht angenommen, der seine frühe Pensionierung als Verstoß gegen die Berufsfreiheit empfand. Die Grenze diene dem Schutz der Passagiere. (Az.: 1 BvR 2459/04) (ap)