in kürze BEHÖRDEN : Zwangsgeld verhängt
Im Fall von zwei Familien aus dem Kreisgebiet Unna, die ihre insgesamt vier schulpflichtigen Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schicken wollen, wird der Kreis Zwangsgelder gegen die Eltern verhängen. Dies erklärte Behördensprecherin Constanze Rauert. Damit kommen auf die Familien bis zu 3.000 Euro Strafen zu.