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Zwanghaft II

Die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Schleswig- Holstein hat ein Gutachten zur Erforschung der Krankenversorgung von Zwangsarbeitern in Auftrag gegeben. Vielfach seien Zwangsarbeiter in den Jahren 1939 bis 1945 wie Arbeitnehmer beschäftigt worden, sagte AOK-Vorstandsvorsitzender Peter Buschmann. Ihnen seien von den jeweiligen Arbeitgebern Sozialversicherungsbeiträge von ihren kargen Löhnen abgezogen worden. Der Zugang zu medizinischen Leistungen sei ihnen jedoch versagt oder erschwert worden. Mit der Aufarbeitung dieses Themas hat die AOK das Institut für schleswig-holsteinische Zeitgeschichte der Uni Flensburg beauftragt.

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