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Archiv-Artikel

in kürze BEAMTE IN HOMOEHE Zuschlag möglich

Beamte in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften können in Einzelfällen einen Familienzuschlag auf ihre Bezüge verlangen. Ein Anspruch ergebe sich, wenn dem Partner weniger als 600 Euro im Monat zur Verfügung steht, urteilte das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines Frauenpaares (Az. BVerwG 2 C 43.04). (epd)