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in kürze REISEVERANSTALTERZuschläge zulässig

Reiseveranstalter dürfen mit einem Hinweis im Kleingedruckten nachträglich Zuschläge zum Flugpreis fordern, wenn sich das Kerosin verteuert. Das befand das Düsseldorfer Landgericht und lehnte die Klage einer Verbraucherzentrale ab (Az. 12 O 175 und 176/00). (dpa)

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