: Zusätzliche drei Milliarden für DDR-Außenhandelspartner?
■ Roth: Bonn hat Kosten unterschätzt / 'Dresdener Morgenpost‘: 100-Milliarden-Anleihe
Bonn/Dresden/Kiel/Berlin (ap/ dpa/adn/taz) - Auf knapp fünf Milliarden Mark beziffert die Bundesregierung mittlerweile den Umfang der Zahlungen, mit denen östliche Handelspartner der DDR allein im zweiten Halbjahr 1990 für stornierte Verträge abgefunden werden sollen. Der außenpolitische Experte der SPD-Fraktion im Bundestag, Karsten Voigt, teilte am Montag in Bonn mit, der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Dieter von Würzen, habe eingeräumt, die Kosten für den sogenannten Vertrauensschutz in den letzten sechs Monaten dieses Jahres würden jetzt wesentlich höher eingeschätzt als noch im Mai. Damals habe Würzen von maximal zwei Milliarden Mark gesprochen.
50 Milliarden
im Einigungsvertrag
Auf mehr als 50 Milliarden DM - auf mehrere Jahre verteilt bezifferte indes das Bundeswirtschaftsministerium die Hilfen, die im Einigungsvertrag vorgesehen sind. Dazu gehören vor allem die Wohnungssanierung, die regionale und Mittelstandsförderung und Gemeindeinvestitionen. Teilweise sollen die Mittel schon mit dem dritten Nachtragshaushalt des Bundes in diesem Jahr bewilligt werden. Der Umfang des Nachtragshaushalts wird in Bonn mittlerweile auf rund 20 Milliarden DM geschätzt. Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU) will ihn nach dem Beitritt der DDR am 3. Oktober im Bundeskabinett vorlegen.
Das ganze Gebiet der DDR wird in diese Investitionsförderung einbezogen. Der Fördersatz betrag 23 Prozent, kann aber anders als etwa im westdeutschen Zonenrandgebiet durch Investitionsbeihilfen bis auf 33 Prozent aufgestockt werden. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 30.Juni.
Die völlige Streichung der Betriebsschulden kommt nach den bisherigen Vereinbarungen zum Einigungsvertrag nicht in Betracht, weil dieses für den Staatshaushalt oder die DDR -Treuhandanstalt zu Zinsbelastungen „in beträchtlicher Höhe“ führen würde, heißt in dem mit der DDR vereinbarten Wirtschaftsanhang zum Einigungsvertrag. Zins- und Tilgungszahlungen für Kredite aus der Zeit vor dem 30. Juni 1990 werden ausgesetzt bis zum Vorliegen der D-Mark -Eröffnungsbilanzen, die größere Betriebe bis Ende Februar, kleinere bis Ende Mai 1991 erstellen müssen.
Die anfallenden Zinsforderungen der Deutschen Kreditbank werden von der DDR-Treuhandanstalt übernommen. Nach Prüfung der Eröffnungsbilanz können die Schulden und die aufgelaufenen Zinsforderungen im Einzelfall ganz oder teilweise erlassen werden, wenn dies die Überlebensfähigkeit des Unternehmens sichert.
Die CDU/CSU plant nach Informationen der 'Dresdner Morgenpost‘ eine „Deutschlandanleihe“ von 100 Milliarden Mark, um Steuererhöhungen abzuwenden. Die Zeichnung der Anleihe sei für alle Bürger offen, berichtet das Blatt in seiner Montagausgabe. Die Zeitung zitiert den CDU/CSU -Finanzexperten Hans-Peter Schmitz: „Eine Steuererhöhung würde die hervorragende Konjuktur erschlagen.“ Im Falle einer Anleihe müßten lediglich die Zinsen aus dem Haushalt bezahlt werden, erklärte Schmitz.
Soso. Und wer bezahlt die Tilgung?
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