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Zurück zur Schule

■ Schüler, der den Chemieunterricht verweigerte, darf wieder lernen

Der 17jährige Benjamin Kiesewetter vom Robert-Blum-Gymnasium in Schöneberg darf nach den Weihnachtsferien wieder an seine Schule zurückkehren. Das hat jetzt das Landesschulamt entschieden, wie die Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä., die Kiesewetter in seinem Prozeß gegen das Landesschulamt unterstützt hatte, gestern mitteilte. Die Behörde stimmte damit dem vom Verwaltungsgericht vorgeschlagenen Vergleich zu.

Der Schüler hatte sich monatelang „aus Protest gegen sinnloses Zwangslernen“ geweigert, am Chemieunterricht teilzunehmen, da ihm der Unterricht ohnehin keinen Lernerfolg bringe. Ende November war ihm dann wegen dieser Verweigerung der Zutritt zur Schule verwehrt worden, woraufhin der 17jährige beim Gericht eine einstweilige Verfügung beantragt hatte.

Nach Angaben der Kinderrechtsgruppe soll das Grundanliegen Kiesewetters im nächsten Jahr verhandelt werden. Das Gericht habe für den Fall der Annahme des Vergleichs zugesichert, im Februar 1997 über die Klage zu befinden, mit der eine Befreiung vom Chemieunterricht gegenüber der Schulverwaltung erwirkt werden soll.

Kiesewetter hatte bereits 1994 im Vorfeld der Bundestagswahl Aufmerksamkeit erregt. Damals hatte der nicht wahlberechtigte Schüler zusammen mit einem anderen Jugendlichen vor dem Bundesverfassungsgericht wegen „Vorenthaltung des Wahlrechts“ geklagt. Seine Klage blieb allerdings erfolglos. ADN

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