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■ Am RandeZufallsgenerator wird zum Steuerprüfer

Bonn (dpa) – Die Finanzämter werden vom 1. Januar 1997 an Spitzenverdiener nach bundeseinheitlichem Verfahren verstärkt unter die Lupe nehmen. Ein entsprechender Erlaß, auf den sich die 16 Länder verständigt haben, wird in Kürze im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Nach Angaben der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung sollen bestimmte Steuerfälle „intensiv“ dann bearbeitet werden, wenn sie maschinell durch einen Zufallsgenerator ausgewählt werden. Nach diesem Prinzip sollen mindestens 70 Prozent der Einkommen- oder Körperschaftsteuerfälle unter die Lupe genommen werden, bei denen die Einkünfte 400.000 Mark übersteigen oder mehr als 200.000 Mark Verluste pro Jahr angegeben sind.

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