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Zu weit bis Gorleben

■ Bremer darf nicht gegen atomare Pilot-Konditionierungs-Anlage klagen

Für einen „Rechtsanspruch auf genetische Unversehrtheit der kommenden Generationen“ kletterte der 67jährige Bremer Walter Soyka auf die Barrikaden – und verlor. Gegen die als Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) bezeichnete künftige Verpackungsanlage für atomare Abfälle in Gorleben hatte der Ex-Lehrbeauftragte der Uni Bremen eine Normenkontrollklage eingereicht, die gestern aus formalen Gründen vom Atomsenat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg abgelehnt wurde. Soyka, so das Gericht, wohne 185 Kilometer Luftlinie von der künftigen Anlage entfernt. Er könne daher weder während der Normalbetriebes noch bei einem Störfall in seinen Rechten beeinträchtigt werden, sagte der 7. Senat. Die Anlage kann nun ohne weitere juristische Hindernisse weitergebaut werden.

Vor Gericht hatte der 13fache Vater geltend gemacht, daß selbst niedrige Strahlendosen eine „verheerende Wirkung auf Kinder und das Erbgut“ bewirkten. Er beanspruche das „Recht auf genetisch unversehrte Nachkommenschaft“. Die PKA bezeichnete er als „vorbereitenden Völkermord“. Ihm gehe es um das ethische Problem, sagte Soyka gestern zur taz; „Ich überlege mir nun, eventuell bis vor die Menschenrechtskommission in Straßburg zu ziehen.“

Bereits im Januar 1993 waren neun Bürger aus dem Raum Gorleben und Salzwedel (Sachsen-Anhalt) vor dem OVG mit dem Versuch gescheitert, den Weiterbau der PKA zu stoppen. Auch die Gemeinde Bad Bevensen, durch deren Gebiet die Atommülltransporte nach Gorleben verlaufen werden, konnte sich mit ihrer Klage nicht durchsetzen. Es sei „unwahrscheinlich“, so der Atomsenat, daß die Bürger von dem „voraussichtlich insgesamt genehmigungsfähigen“ Betrieb der Atomanlage in ihren Rechten verletzt würden. Keiner der Kläger hatte nach Auffassung der Richter dargelegt, daß die PKA im Normalbetrieb oder bei einem Störfall eine höhere Strahlenbelastung verursachen werde, als nach der Strahlenschutzverordnung hinzunehmen sei. Insgesamt hatten 125.000 BürgerInnen Einwendungen gegen die PKA erhoben. dpa/taz

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