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Archiv-Artikel

Zu kurze Reform des Wettbewerbs

BERLIN afp ■ Die geplante Wettbewerbs-Reform der Bundesregierung ist nach Ansicht von Verbraucherschützern nicht ausreichend. „Die Reformvorschläge sind gut gemeint, aber zu kurz gesprungen“, sagte Edda Müller, Vorsitzende der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). So fehle ein besseres Vertragsauflösungsrecht für Verbraucher sowie eine strenge Verpflichtung für Unternehmen, zu Unrecht erzielte Gewinne zurückzahlen zu müssen. Auch der Schadenersatzanspruch für Verbraucher sei unzureichend. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte am Montag in Berlin eine Reform des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgestellt. Demnach sollen zu Unrecht erzielte Gewinne künftig eingezogen werden, wenn Anbieter grob fahrlässig gehandelt und viele Verbraucher geschädigt sind.