: Zu kurz (nach-) gedacht
■ betr.: „Grundsicherung“ für die ABM-Scene, taz v. 13.9.88
Der Artikel erweckt den hämischen Eindruck, als sei durch das BSG-Urteil für AkademikerInnen und die sogenannte ABM -Scene - und nur für diese - alles weitere bis zum Ruhestandsalter gerizzt.Das Urteil selbst stellt weder eine Grundsicherung dar, noch wird die ABM-Misere verbessert. Sondern gerade durch die 9. AFG-Novelle z. 1.1.1989 werden die ABM-Regelungen verschlechtert (Beschränkung auf 80 % -Zuschuß). In der Tat können AkademikerInnen auf 1.200.-DM Alhi kommen. Für alle anderen Arbeitslosen steht nur die Aufstockung der Alhi auf eine völlig unzureichende Sozialhilfe an. Denn es fehlt genau an der existenziellen Absicherung bei Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe-Bezug ohne Zwang zur Arbeit (ZumutbarkeitsAO, Bewerbungszwang bei Sozialhilfe), um das bejubelte Recht auf Faulheit genießen zu können. Und genau daran ändert dieses BSG-Urteil gar nichts.
Mit der Einbeziehung von ABM hat sich seit Anfang der 80iger Jahre in Bremen ein breites Spektrum von Projekten und Initiativen gebildet, das damit erst die notwendige soziale und kulturelle Arbeit bezahlt leisten konnte. Genau diese Projekte sind jetzt existenziell durch die ABM-Abhängigkeit bedroht. Neben dem „Recht auf Faulheit“, gegen das nichts einzuwenden ist, steht aber auch ein Recht auf bezahlte Arbeit und die Finanzierung der o.g. Projekte. So kann die Bremer ABM-Scene also nicht aufatmen!
Der Autor erweckt durch den Artikel und den Adressatenbezug den Anschein, generell mit der ABM-Scene abrechnen zu wollen. Er bestärkt die Vorurteile, die auch in der sogenannten Regenbogenpresse wiederzufinden sind. Damit wird die gesamte „ABM-Scene“ diffamiert, die nur noch auf den Vorruhestand warte.
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