in kürze EX-STASI-MITARBEITER : Zu geringe Renten
Die überproportionale Kürzung der Renten von Ex-Stasi-Mitarbeitern ist nach einem Urteil des Berliner Sozialgerichts verfassungswidrig. Die Frage solle nun vom Bundesverfassungsgericht endgültig geklärt werden, hieß es. Nach der Regelung seien höher qualifizierte Ex-Stasi-Mitarbeiter von den Kürzungen zu stark betroffen. (dpa)