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Archiv-Artikel

in kürze EX-STASI-MITARBEITER Zu geringe Renten

Die überproportionale Kürzung der Renten von Ex-Stasi-Mitarbeitern ist nach einem Urteil des Berliner Sozialgerichts verfassungswidrig. Die Frage solle nun vom Bundesverfassungsgericht endgültig geklärt werden, hieß es. Nach der Regelung seien höher qualifizierte Ex-Stasi-Mitarbeiter von den Kürzungen zu stark betroffen. (dpa)