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Archiv-Artikel

Zeugenschutz für Zwangsprostituierte

JUSTIZ Betroffene aus dem Milieu sollen nicht mehr unmittelbar von Abschiebung bedroht sein

BERLIN dpa | Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will den Zeugenschutz für Zwangsprostituierte verbessern. Frauen aus Nicht-EU-Ländern mit ungeschütztem Aufenthaltsstatus sollten bei Gerichtsverfahren nicht gleich von Abschiebung bedroht sein, sagte Zypries. Die Justizministerin hofft auf eine Einigung mit dem CDU/CSU-Koalitionspartner. Prostituierte, die von Gewalt bedroht seien oder denen unmittelbar die Abschiebung ins Heimatland drohe, ließen sich kaum als Zeuginnen gegen Menschenhändler oder Zuhälterringe gewinnen, sagte Zypries. Der 2. Juni gilt seit 1975 als Internationaler Hurentag. Damals hatten gut hundert Prostituierte in Frankreich gegen ihre sozial und rechtlich ungesicherte Situation demonstriert und eine Kirche besetzt. In Deutschland gilt Prostitution seit 2002 nicht mehr als sittenwidrig. Schätzungen zufolge zahlen in Deutschland täglich 1,2 Millionen Männer für sexuelle Dienstleistungen – bei rund 400.000 Prostituierten.