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Zeuge mit Spickmittel

■ Zollbeamter wegen Falschaussage verurteilt / Er hatte einen Kollegen gedeckt / Moabiter Gericht: Kollegialität ging über das erlaubte Maß hinaus

Ein 53jähriger Zollbeamter wurde am Dienstag von einem Moabiter Schöffengericht wegen uneidlicher Falschaussage zu drei Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte in einem Prozeß wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Landgericht als Zeuge falsche Angaben gemacht. Der Vorsitzende Richter betonte in der Urteilsbegründung, daß die Falschaussage ein ausgesprochen ernstzunehmendes Delikt sei. Es bringe die Rechtspflege ins Grab, wenn Zeugen sich nicht mehr verpflichtet fühlten, die Wahrheit zu sagen.

Vor dem Hintergrund einer vom Angeklagten damals bestrittenen Absprache mit einem Kollegen kritisierte das Gericht, daß es Tendenzen in der Beamtenschaft gebe, wonach die Kollegialität über das erlaubte Maß hinausgehe. In dem damaligen Strafverfahren war aufgefallen, daß der Angeklagte und sein heute 34jähriger Kollege in einer umfassenden dienstlichen Erklärung zu einem Vorfall aus seiner Tätigkeit als Zollbeamter weite Teile nahezu mit gleichem Wortlaut abgefaßt hatten. Beide Erklärungen enthielten außerdem den gleichen Schreibfehler an gleicher Stelle. Vor dem Landgericht hatte der Zollbeamte auf Befragen jedoch ausdrücklich bestritten, daß es einen Gedankenaustausch zwischen ihm und seinem Kollegen gegeben habe.

Im jetzigen Urteil vertrat das Schöffengericht die Überzeugung, daß der Beamte die dienstliche Erklärung seines jüngeren Kollegen sogar abgeschrieben habe. Der Angeklagte sei überführt, weil ein solcher Vorgang dem menschlichen Gedächtnis auch unter dem Druck einer unangenehmen Prozeßsituation nicht entfallen könne. Wenn der Angeklagte nicht gerade geltend machen wolle, daß er seinerzeit geistig abgetreten sei, müsse er sich den Vorwurf einer bewußten Falschaussage machen lassen.

dpa

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