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Zehn Pfennig erpreßt

Die nachdrückliche Forderung nach zehn Pfennig zum Telefonieren brachte einem 42 Jahre alten Agraringenieur gestern eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung ein. Der Angeklagte, der sich vor dem Amtsgericht Blumenthal verantworten mußte, hatte im vergangenen August einen auf einer Parkbank sitzenden 83jährigen Mann aufgefordert, ihm zehn Pfennig zum Telefonieren zu geben.

Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der Sozialhilfeempfänger seiner Forderung „Nachdruck verliehen“ hatte, indem er dem Mann drohte, ihm mit einer Bierdose den Schädel einzuschlagen. Dafür wurde er wegen „versuchter schwerer räuberischer Erpressung“ verurteilt. dpa

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