■ Prozess-Ende: Zehn Jahre Haft
Im Revisionsprozess um den gewaltsamen Tod eines elfjährigen Mädchens hat das Landgericht die Mutter gestern zu zehn Jahren und drei Monaten Haft wegen Totschlags verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre gefordert. Das Gericht ging davon aus, dass die 42-Jährige ihre Tochter im Zustand verminderter Schuldunfähigkeit umgebracht hat.
Wegen existenzieller Finanzprobleme hatte die Frau ihre schlafende Tochter im Januar 1998 zuerst stranguliert, mit einem Messer mehrfach auf sie eingestochen und schließlich an einem Strick erhängt, den sie für sich selbst vorbereitet hatte. Ihre eigenen Selbstmordversuche waren fehl geschlagen. Sie wolle ihrer Tochter, die sie über alles liebe, ein Leben in Armut und das Stigma, Tochter einer Selbstmörderin zu sein, ersparen, hatte die Angeklagte damals in einem Abschiedsbrief geschrieben.
Die 42-Jährige stand wegen ihrer Tat zum zweiten Mal vor dem Landgericht. Sie war im Oktober 1998 wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Auf die Revision der Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil aufgehoben. Der BGH hatte in der Frage der Schuldfähigkeit eine „Gesamtschau“ der Angeklagten vermisst. dpa
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