: Zahltag ist erst 1994
■ Gewerbegebiet Hemelinger Marsch: SPD-interner Streit flackert wieder auf
„Der Ankauf der Hemelinger Marsch war haushaltsschonend und politisch vertretbar. Das sehe ich noch immer so.“ Ganz unbeirrt von der Zweifeln des Rechnungshofes (vgl. taz vom 6.2.) beharrte gestern der SPD-Abgeordnete und Wirtschaftspolitiker Andreas Lojewski darauf, daß die Entscheidung, die Hemelinger Marsch über die HIBEG anzukaufen, richtig war. Lojewski war einer der wenigen Parlamentarier, die in den Grundstücksdeal eingeweiht waren. Der Jurist beharrte auf seiner Rechtsauffasung, daß es keine Möglichkeit gegeben habe, Spekulationsgewinne zu verhindern. „Dafür bräuchte man eine spezielle Enteignungsgrundlage, Die sehe ich nicht.“ Diejenigen, die das Gegenteil vertreten, hätten damit lediglich die Hemelinger Marsch als Gewerbegebiet verhindern wollen.
„Die Fragen des Rechnungshofes bestätigen unsere damaligen Zweifel“, meinte dagegen die SPD-UB-Ost-Vorsitzende Tine Wischer. Auch der designierte SPD-Vorsitzende Horst Isola erinnerte daran, daß der Landesvorstand deutliche Kritik am Ankauf der Fläche geübt hatte. „Völlig unsensibel“ so die damalige Kritik der Parteiführung an Senat und Fraktionsspitze. Der Landesvorstand will sich heute abend über den neuen Sachstand berichten lassen.
Frank Haller, Staatsrat im Wirtschaftsressort und Vorsitzender des HIBEG-Verwaltungsrates, kündigte gestern an, daß die Antworten auf die Fragen des Rechnungshofes in der kommenden Woche fertiggestellt sind. Haller: „Wir wollen das gut beantworten und sind deshalb ganz sorgsam.“ Haller bezeichnete es als „ungeheuerlich“, daß das Schreiben des Rechnungshofes bereits jetzt öffentlich geworden sei. Die Kaufverträge zwischen der HIBEG und den Landwirten sind laut Haller bereits am 16. August unterschrieben worden. Wann das Gelände bezahlt werden muß, wollte Haller nicht sagen. Aus der HIBEG war zu hören, daß der „Zahlungstermin“ auf den 15.1.1994 festgelegt worden sei.
Der Sprecher des Beirates Hemelingen, Kurt Schuster (SPD), der in der Vergangeheit heftig gegen ein weiteres Gewerbegebiet in Hemelingen opponiert hatte, bezeichnete den Vertrag zwischen der HIBEG und den Landwirten als „sittenwidrig.“ Schuster: „Wenn ein Landwirt Flächen für 3 Mark je Quadratmeter kauft und wenig später für etwa das achtfache verkauft, dann kann man gegen so etwas angehen.“ Der Rechnungshofbrief lege den Schluß nahe, daß bei den Vertretern der Stadt „ein Mangel an Urteilsvermögen“ vorgelegen habe. hbk
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