: Zahlenhokuspokus
■ Betr.: "Recht aufs Auto", Ökolumne von Hermann-Josef Tenhagen, taz vom 11.12.93
[...] Deine KollegInnen mit Auto dürfen mitnichten, wie Du schreibst, „70 Pfennig je Autokilometer (was immer das ist, R.S.) auf dem Weg zur Arbeit von der Steuer abziehen“. Dir ist offensichtlich die Feinheit entgangen, daß dies nur für die einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gilt, nicht für die gesamte zurückgelegte Strecke. Möchte man/frau von der Arbeit auch wieder zurückkommen, gibt's also nur 35 Pfennig/Kilometer zurückgelegter Wegstrecke von Väterchen Waigel.
Macht, um bei Deinem Beispiel zu bleiben, bei sechs Kilometer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 4,20 DM pro Tag. Oder bei 220 Arbeitstagen 924 DM und nicht, wie von Dir behauptet, das Doppelte. Dagegen kann ich, bisher von meinem Finanzamt unbeanstandet, 5 DM pro Tag für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Frankfurt von der Steuer abziehen, oder 1.100 DM pro Jahr. Das kehrt die Verhältnisse doch ein wenig um, nicht? Du brauchst also nicht ganz so neidisch auf Deine KollegInnen mit Auto zu sein. [...] Rolf Seifried,
Frankfurt am Main
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