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in kürze UNFALLVERSICHERUNGZahlen trotz Alkohol

Ein Radfahrer mit 1,02 Promille im Blut hat nach einem Unfall Anrecht auf seine Unfallversicherung. Diese muss 130.000 Euro an einen Mann zahlen, der nach einem Sturz zu 100 Prozent behindert bleibt. Radfahrer sind ab 1,6 Promille fahruntüchtig, so ein Gerichtsurteil. (dpa)

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