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ZDF erhebt Verfas– sungsbeschwerde

Berlin (taz) - Das ZDF wird gegen eine von der Staatsanwaltschaft Itzehoe erwirkte Beschlagnahme von nicht veröffentlichtem Filmmaterial über die Brokdorf–Demonstration am 7.6.86 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Das Amtsgericht Mainz hatte einen Durchsuchungs– und Beschlagnahmebeschluß für das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Itzehoe erlassen. Das ZDF legte Beschwerde ein und beantragte zugleich, die Vollstreckung des Beschlusses auszusetzen. Die Beschwerde wurde duch Entscheidung der 1. Strafkammer des Landgerichts Mainz als unbegründet verworfen. Das ZDF mußte die Filme wieder herausgeben.

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