: ZDF-Vertrag „vorbildlich“
■ Beitritt der DDR-Länder erfordert geringe Anpassungen
Der ZDF-Staatsvertrag müßte nach Einschätzung von Intendant Dieter Stolte „nur geringfügig“ geändert werden, wenn sich die künftigen fünf Bundesländer auf dem DDR-Gebiet am ZDF beteiligen. Der Vertrag der elf Bundesländer aus dem Jahre 1961 sei immer noch eine „vorbildliche“ rundfunkrechtliche Grundlage, sagte Stolte gegenüber 'epd‘. Der Fernsehrat mit seinen derzeit 66 Mitgliedern müsse allerdings zumindest um fünf Vertreter erweitert werden. Der Passus, wonach die ZDF -Sendungen der Wiedervereinigung dienen sollen, könne dann gestrichen werden. Wenn das ZDF auch Hörfunk veranstalten solle, sei schließlich ein entsprechender Auftrag einzufügen. Die Anpassung des Staatsvertrags könne, so Stolte, ohne Eile angegangen werden. Wenn die Länder im Oktober gegründet und anschließend ihre politischen Institutionen gebildet worden seien, werde diese medienpolitische Frage voraussichtlich im Frühjahr 1991 zur Diskussion stehen. Die fünf DDR-Länder könnten dem Vertrag allerdings nicht einfach beitreten wie etwa die DDR der Bundesrepublik nach dem Artikel 23 des Grundgesetzes. Bei einer Beteiligung an der Länderanstalt müßten alle - dann sechzehn - Länder den geänderten Vertrag billigen und in den Parlamenten ratifizieren.
epd
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