in kürze KINDERARBEIT: Wurfspiele erlaubt
Trotz des Verbots der Kinderarbeit dürfen 13-jährige weiter Zeitungen austragen oder in der Landwirtschaft helfen. Das legt die Regierung in ihrem Bericht zur Kinderarbeit dar. Stundenweise Arbeit, die „leicht und geeignet“ sei, ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz zulässig. (dpa)
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