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Wrocklage nimmt Platz um Platz

■ Verschärftes Polizeirecht: Senat beschließt kleine Legalize-Platzverweis-Lösung / Innensenator allein gegen SPD-Landesvorstand Von Silke Mertins

Er wollte ein Paket und bekommt jetzt nur ein Päckchen: Die Pläne von Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD) zur Verschärfung des Hamburger Polizeirechts stießen nicht nur im Senat auf massiven Widerstand. Auch der SPD-Landesvorstand formulierte scharfe Kritik an der Einschränkung des Grundrechts auf Freizügigkeit und forderte den Innensenator auf, die Senatsentscheidung zur Änderung des Polizeirechts auszusetzen.

Ohne Erfolg: Wrocklage ließ zwar von einer umfassenden Verschärfung ab, boxte aber mit Rückendeckung von Bürgermeister Henning Voscherau eine kleine Legalize-Platzverweis-Lösung durch. Damit will er den Widerstand eines Teils der Amtsrichterschaft brechen, der Platzverweise – ein Aufenthaltsverbot für vier Stunden – für die Bekämpfung von Dauergefahren wie der Drogenszene in St. Georg für unzulässig hält.

Zunächst wollte der Innensenator die ungehorsamen Amtsrichter loswerden, indem er die Zuständigkeit auf Verwaltungsrichter überträgt. Doch da spielte Justizsenator Wolfgang Hoffmann-Riem (parteilos) nicht mit. Sozial- und Gesundheitssenatorin Helgrit Fischer-Menzel, die erhebliche Zweifel hat, ob eine sinnvolle Drogenhilfe mit verschärftem Polizeirecht noch leistbar ist, konnte sich hingegen nicht durchsetzen; der Platzverweis-Erlaß wird auch Junkies betreffen.

Verfassungsrechtliche Bedenken aus SPD-Kreisen verniedlichte Wrocklage gestern vor der Presse als „abweichende Meinung“, die es „in einer Volkspartei“ eben gebe. „Abweichende Meinungen habe ich auf der Landesvorstandsitzung nur eine gehört, und die war von Wrocklage“, widerspricht Richter und SPDler Heinz Uthmann, der kürzlich eine Verfassungsklage gegen das geplante Polizeigesetz empfohlen hat. „Nicht einer“ habe die „Verschlimmbesserung“ des Innensenators unterstützt, „nicht mal aus Wandsbek“. Daß Wrocklage aber von den besonders umstrittenen sechsmonatigen Gebietsverboten und der Änderung der Richterzuständigkeit abgelassen habe, sei „eine Beerdigung erster Klasse oder ein Schiebemannöver“.

„Die ursprüngliche Vorlage“ von Wrocklage „habe ich für nicht akzeptabel gehalten“, schildert auch SPD-Landesvorstandsmitglied und Jurist Hans-Jürgen Grambow seine Bedenken. „Das ist eine viel zu weitgehende Einschränkung der Freizügigkeit.“ Verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte durch das Polizeirecht auszuhöhlen, um den repressiven Teil des „Handlungskonzepts für St. Georg“ durchzusetzen, hält auch die SPD-Vize-Landeschefin Dorothee Stapelfeldt für nicht verhältnismäßig. Denn: Das Gesetz könnte auch zu anderer Zeit in anderen Konflikten eingesetzt werden.

Wie Landeschef Jörg Kuhbier ist auch Stapelfeldt der Ansicht, „daß auf dem letzten SPD-Parteitag ein Kompromiß formuliert wurde“. Man sei davon ausgegangen, „daß ein weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf nicht besteht“. Sonst hätte man ihn schließlich dort diskutieren können. Daß die „Gegebenheiten sich erst danach geändert haben, glaube ich einfach nicht.“

Geschaffen wird außerdem die Möglichkeit der Innenbehörde, gegen nicht genehmigte Ingewahrsamnahmen zu klagen. Wrocklage rechfertigte seinen Platzverweis-Erlaß, dem die Bürgerschaft noch zustimmen muß, damit, Fremdenfeindlichkeit bei der Polizei verhindern zu wollen. Denn – man höre und staune – es handle sich bei polizeilichen Übergriffen „nicht nur um Einzelfälle“.

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