■ ÖKO-TIPS: Wohnen auf Altlasten
Ein mit Schwermetallen belastetes Gebiet darf nicht ohne Bodensanierung als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Dies werde den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nicht gerecht, hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden (Az. 7a D 84/92.NE).
Das Gericht verwarf einen Bebauungsplan, bei dem ein mit Cadmium, Quecksilber, Arsen und Blei belastetes ehemaliges Industriegebiet zum Wohnviertel gemacht werden sollte. Eine Bodensanierung war nur für Spielplätze und öffentliche Grünflächen vorgesehen. Daß die privaten Gärten nicht saniert werden sollten, trage der möglichen Gesundheitsbelastung insbesondere von Kindern nicht angemessen Rechnung, so das Gericht. Es sei damit zu rechnen, daß Kleinkinder beim Spielen im Garten regelmäßig in geringen Mengen Boden essen und damit eine gesundheitlich nicht unbedenkliche Menge Schwermetalle aufnehmen.
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