: Wohin mit Karlsruher Atommüll?
■ Behörde verfügt sofortige Räumung eines Zwischenlagers im Hafen / Grenzwerte 17fach überschritten / Grüne stellten schon vorher Strafanzeige gegen Betreiber
Karlsruhe (dpa) - Das Gewerbeaufsichtsamt der Stadt Karlsruhe hat die sofortige Räumung eines Lagerplatzes mit radioaktiven Abfällen im Rheinhafen verfügt. Nach Angaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe wurde die Maßnahme damit begründet, daß bei Radioaktivitätsmessungen die gesetzlich zulässigen Strahlenwerte überschritten waren. In dem Zwischenlager der Gesellschaft für Nuklear– und Umwelttechnik (GFN) werden im Rheinhafen schwach radioaktive Abfälle - unter anderem Werkzeuge und Verpackungen aus kerntechnischen Anlagen - in vier Containern gelagert. Die Fraktion der Grünen im Karlsruher Stadtrat hatte bereits in der vergangenen Woche gegen das „weitgehend ungesicherte“ Atommüll–Zwischenlager protestiert und darauf hingewiesen, daß bei Messungen der zulässige Grenzwert von 150 Millirem an einer Lagerstelle um das 17–fache überschritten worden sei. Die Grüne–Stadträtin Doris Flügel hatte gegen die GFN und den Grundstücksbesitzer des Atommüll–Lagers Strafanzeige gestellt. Der Strahlenschutzbeauftragte des Unternehmens kündigte an, seine Firma werde gegen die Räumungsverfügung gerichtliche Schritte unternehmen. Er bestätigte zwar die Meßergebnisse; die GFN habe jedoch dem Gewerbeaufsichtsamt bereits Anfang Juli angeboten, aus Sicherheitsgründen die Container nicht mehr wie bisher am Rande des Lagerplatzes, sondern in seiner Mitte zu lagern. Darüber hinaus sei die Errichtung von Betonwänden um die Container angeboten worden. Die Grünen im Stuttgarter Landtag sagten zu der Räumungs– Verfügung, es sei völlig unklar, wohin der strahlende Müll nun gebracht werden solle. Die Zustände im Karlsruher Hafen seien ein weiteres Indiz dafür, daß der Atomwirtschaft die Entsorgungsproblem über den Kopf wüchsen.
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