: Wo Unrecht zu Recht wird
■ Weimar, Töpfer und § 327,1 des Strafgesetzbuches
Die 5. Strafkammer des Hanauer Landgerichts hat mit ihrem ALKEM–Urteil eine der „wichtigsten atomrechtlichen Entscheidungen der letzten Jahrzehnte“ gefällt. So sehen das jedenfalls die Grünen Schily und Daniels. In der Tat hat die Hanauer Umweltstrafkammer in ihrer Urteilsbegründung die gängige Praxis der Erteilung von Vorabzustimmungen für nichtgenehmigte Atomanlagen als „rechtswidrig“ gebranntmarkt. Damit wurde die Illegalität von ALKEM, NUKEM und RBU höchstrichterlich bestätigt. Damit stecken die Behörden in einer Zwickmühle: Lassen Hessens Umweltminister Weimar und der weisungsberechtigte Bundesumweltminister Töpfer die Hanauer Betriebe weiter unangetastet, verstoßen sie gegen den Paragraph 327,1 des Strafgesetzbuches. Dieser Paragraph stellt den Betrieb und die Beihilfe zum Betrieb von illegalen kerntechnischen Anlagen unter Strafe. kpk
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