: Wird Teilzeit verschoben?
BERLIN rtr ■ Der kürzlich vom Bundestag beschlossene Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit kann möglicherweise nicht wie geplant zum 1. Januar wirksam werden.
Die niedersächsische Landesregierung bekräftigte am Mittwoch, dass sie heute im Bundesrat zusammen mit unionsregierten Ländern für die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag stimmen wolle.
Der Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Helmut Holl, sagte, in Zeiten der Deregulierung könne nicht derart tief in die Belange des Mittelstandes eingegriffen werden.
Sollte sich noch ein weiteres SPD-geführtes Bundesland oder ein Land mit einer großen Koalition zu einer Anrufung des Bundesrates entschließen, wäre das Gesetz zunächst blockiert.
Verhindern könnten die Länder das Teilzeitgesetz aber nicht, da es im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist.
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