■ Berufskrankheit: Wirbelsäule anerkannt
Bonn (dpa) – Wichtige Verbesserungen für einige am Arbeitsplatz Erkrankte bringt eine vom Bundesrat beschlossene Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung. Die Regelung tritt am 1.Januar 1993 in Kraft. Unter anderem werden vier Krankheiten neu in die Liste der entschädigungspflichtigen Berufskrankheiten eingeführt. So können erstmals bestimmte Schäden der Lenden- oder Halswirbelsäule, die durch langjähriges Tragen schwerer Lasten oder durch Tätigkeiten mit extremer Rumpfbeugung entstanden sind, als Berufskrankheiten anerkannt werden.
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