piwik no script img

■ BerufskrankheitWirbelsäule anerkannt

Bonn (dpa) – Wichtige Verbesserungen für einige am Arbeitsplatz Erkrankte bringt eine vom Bundesrat beschlossene Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung. Die Regelung tritt am 1.Januar 1993 in Kraft. Unter anderem werden vier Krankheiten neu in die Liste der entschädigungspflichtigen Berufskrankheiten eingeführt. So können erstmals bestimmte Schäden der Lenden- oder Halswirbelsäule, die durch langjähriges Tragen schwerer Lasten oder durch Tätigkeiten mit extremer Rumpfbeugung entstanden sind, als Berufskrankheiten anerkannt werden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen