: Wintergarten illegal
■ Wie man an den Tücken der Landesbauordnung scheitern kann
Die neue Landesbauordnung soll die Genehmigungspflicht von Anbauten vereinfachen, teilweise sogar ganz wegfallen lassen. So hat es der Arbergener Kaufmann Herwig F. 1994 gelesen und auf seine schöne Terasse einen schönen Wintergarten gesetzt.
Was er damals offenbar übersehen hat: Das neue Baurecht tritt erst 1996 in Kraft. Wegen der fehlenden Genehmigung für den Bau verhängte das Bauordnungsamt ein Bußgeld von 5.700 Mark.
Durch einen dummen Zufall hatten Mitarbeiter des Katasteramtes von dem Wintergarten Wind bekommen. Der Mann hatte nämlich den Bau seiner Terrasse kurz vorher ordentlich genehmigen lassen. Als der Beamte des Katasteramtes zur Abnahme der Terrasse kam, wunderte er sich über den Wintergarten darauf.
Doch selbst wenn die neue Bauordnung schon gelten würde, hätte er seinen Bau dennoch anmelden müssen, teilte der Vertreter des Bauordnungsamtes vor dem Amtsgericht mit. Im neuen Gesetz sind zwar Wintergärten bis 2,5 Meter Tiefe genehmigungsfrei, sein Bau hatte jedoch eine Tiefe von 4 Metern. Der Wintergarten wäre ohne Probleme genehmigt worden, er darf also stehen bleiben. Am Bau selber waren auch keinerlei Mängel festzustellen. Wegen seiner fehlenden Untertanenqualifikation ist aber ein saftiges Bußgeld fällig, das sich sich aus der Quadratmeterzahl der nicht gemeldeten „Verfehlung“ zusammenrechnen. Dabei hat der Mann noch Glück gehabt: Hätte die Ehefrau des Kaufmanns als zweite Bauherrin gezeichnet, wäre das Paar belastet gewesen, jeder hätte einmal 5.700 Mark zahlen müssen. Wenn zwei Autos über die rote Ampel fahren, kostet es auch doppelt, erklärte der Richter. dwah
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