: Windräder willkommen
Das Hamburger Bundesamt für Seeschifffahrt legt Gebiete für Offshore-Windparks fest und genehmigt zwei neue Standorte. Die 200-Seemeilen-Zone vor den Küsten soll wie an Land verplant werden: Hier ein Naturschutz-, dort ein Industriegebiet
Von Gernot Knödler
In Nord- und Ostsee sind erstmalig Gebiete ausgewiesen worden, die als besonders geeignet für Offshore-Windparks gelten dürfen. Wie das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg jetzt mitteilte, wirkt die Gebietsfestlegung in späteren Genehmigungsverfahren wie ein zustimmendes Gutachten für einen dort geplanten Windpark. Ausgewählt hat das BSH die Gebiete „Nördlich Borkum“ in der Nordsee sowie „Kriegers Flak“ und „Westlich Adlergrund“ in der Ostsee.
„Die Festlegung der drei Eignungsgebiete ist ein erster wichtiger Schritt für die noch neue Aufgabe einer übergreifenden marinen Raumordnung in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland (AWZ)“, sagte BSH-Justiziar Christian Dahlke. Die AWZ ist ein maximal 200 Seemeilen breiter Streifen auf dem Meer, der den zwölf Seemeilen breiten deutschen Hoheitsgewässern vorgelagert ist. Deutschland genießt dort besondere Rechte. Es darf zum Beispiel künstliche Inseln errichten und die Ressourcen des Meeres vorrangig nutzen.
Begehrlichkeiten gibt es viele: Schifffahrt und Fischerei, Rohstoffabbau und Militär, Leitungsbau, Naturschutz und jetzt auch die Energiegewinnung wollen berücksichtigt werden. Um Ordnung ins Chaos der widerstreitenden Interessen zu bekommen, soll die AWZ wie das Land verplant werden: Hier ein Naturschutz-, dort ein Industriegebiet.
Beim Festlegen der Eignungsgebiete für Windparks musste das Hamburger Bundesamt sicherstellen, dass die Sicherheit der Schifffahrt nicht beeinträchtigt und die Meeresumwelt nicht gefährdet wird. Bei einem vierten Seegebiet „Westlich Sylt“ wird das derzeit noch geprüft. Die Festlegung erlischt zehn Jahre nach Bekanntgabe eines Eignungsgebietes.
Die Umweltverträglichkeit der Windparks hat das BSH eigenen Angaben zufolge nach den neuen EU-Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung untersucht. Diese bezieht sich auf größere Räume als die bisherigen Umweltverträglichkeitsprüfungen und hat mehr System. Dabei sei festgestellt worden, „dass mögliche Auswirkungen von Windenergieanlagen in den Eignungsgebieten ‚Kriegers Flak‘ und ‚Westlich Adlergrund‘ für den ökologisch wichtigen Salzwassereinstrom aus dem Kattegat nach derzeitigem Kenntnisstand unerheblich sind“.
Unterdessen gibt es immer mehr Windenergieprojekte vor den beiden Küsten. Im Dezember hat das BSH den zehnten Windpark in der Nordsee genehmigt: Die Nördlicher Grund GmbH aus Enge-Sande darf in einer ersten Projektphase 84 Kilometer westlich von Sylt 80 Windräder ins Meer stellen. Ein weiterer Park wurde in der Ostsee genehmigt.
Insgesamt liegen dem Amt hoch über den Landungsbrücken für die deutsche AWZ 31 Projektanträge vor, von denen zwei für die Ostsee abgelehnt wurden.