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Wiking-Jugend bleibt verboten

Berlin (AFP) – Die rechtsextreme Wiking-Jugend bleibt in Deutschland verboten. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin bestätigte gestern das 1994 ergangene Verbot der Organisation. Die Wiking-Jugend sei wesensverwandt mit der Hitlerjugend und richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, begründete das Oberste Verwaltungsgericht sein Urteil. (AZ: 1 A 3.94) Die damals 400 Mitglieder zählende Wiking-Jugend war am 10. November 1994 vom Bundesinnenministerium verboten worden.

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