: Widersprüche gegen Wahlwerbung
Wer im Wahlkampf zur Bundestagswahl nicht mit Wahlwerbung behelligt werden möchte, muß bis Mitte März Widerspruch dagegen einlegen. Dann gibt das Melderegister die Daten nicht weiter. Widersprüche sind schriftlich oder persönlich einzureichen beim Stadtamt, Einwohnermeldewesen, Postfach 11 78 49, 28078 Bremen oder in allen Meldestellen. taz
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