■ Am Rande: Widerspruchsklausel soll begrenzt werden
München (AP) – Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig möchte das geplante Strafgesetz zur Vergewaltigung in der Ehe zeitlich befristen. Dem Nachrichtenmagazin Focus sagte er: „Man könnte die Widerspruchsklausel auf zwei bis drei Jahre befristen. Dann müßten wir anhand erster Erfahrungen neu entscheiden.“ Gesetze „auf Probe“ wären auch im Mietrecht sowie im Subventions- und Steuerrecht sinnvoll. Ablehnend äußerte sich der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, der CDU-Abgeordnete Horst Eylmann. „Gesetze mit einer Verfallszeit zu versehen wie den Joghurt, davon halte ich nichts.“
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