: Widerspruch im Fall Azhar
■ Vertreter der Nebenklage will in die nächste Instanz gehen/ Täter auch juristisch für den Tod verantwortlich
Berlin. Der Fall Azhar ist mit dem Urteil des Landgerichts von gestern noch nicht abgeschlossen: Rechtsanwalt Dieter Kierzynowski, der für die Angehörigen die Nebenklage vertritt, kündigte gegenüber der taz eine Revision an. Der pakistanische Doktorand Mahmud Azhar war Anfang des Jahres von einem Deutschen zusammengeschlagen worden und acht Wochen später infolge des Überfalls gestorben. Das Landgericht war bei seinem Urteil von einem Jahr auf Bewährung noch unter dem Strafmaß, das der Verteidiger des Angeklagten vorschlug, geblieben.
Kierzynowski begründete den Revisionsantrag damit, daß das Gericht nur den Schlag mit dem Feuerlöschrohr verurteilt habe. Die Fußtritte des Angeklagten, die zum Sturz Azhars und der später den Tod verursachenden Knieverletzung führten, sowie die Beleidigungen seien nicht berücksichtigt worden. Im Gegensatz zum Gericht und zur Staatsanwaltschaft vertritt Kierzynowski nach wie vor die Auffassung, daß der Angeklagte auch für den Tod Azhars »juristisch verantwortlich« ist.
Im Ausländerreferat der FU war die Stimmung nach dem milden Urteilsspruch gedrückt: »Wir waren schockiert, wir können es nicht verstehen«, sagte Siamene Hajo. Das »Aktionskomitee Mahmud Azhar«, das sich nach dem Tod Azhars gebildet hatte, kündigte Protestaktionen an. »Es ging mir nicht darum, daß der Täter unbedingt im Knast landen muß«, so ein Mitglied, aber es hätte »ein Zeichen« gesetzt werden müssen, »daß so etwas zu verurteilen ist«. Rochus Görgen
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