in kürze VERWALTUNGSREFORM : Widerspruch erschwert
Durch die Verwaltungsreform wird das Widerspruchsrecht gegen Gebührenbescheide stark eingeschränkt. Darauf wies der Bund der Steuerzahler hin. Wenn sich Betroffene gegen einen Bescheid über Gebühren für Abwasser, Straßenreinigung oder Abfall wehren wollen, müssten sie ab 2005 vor dem Verwaltungsgericht klagen. (dpa)