■ Westdeutsche Löhne sind diskriminierend: Bundeskartellamt kritisiert Berliner Senat
Berlin (taz) – Das Bundeskartellamt hat dem Berliner Senat untersagt, Aufträge für den öffentlichen Straßenbau nur an solche Firmen zu vergeben, die den örtlichen Tariflohn zahlen. Seit Jahren läßt sich der Senat von Firmen, die sich um einen Bauauftrag bewerben eine sogenannte „Tariftreue-Erklärung“ geben. Damit verpflichten sich die Unternehemen, ihre Beschäftigten nicht unter dem in Berlin geltenden Tariflohn zu entlohnen. Das Bundeskartellamt argumentiert, dieses Vorgehen verstoße gegen das „kartellrechtliche Diskriminierungsverbot“, da das Land Berlin bei der Nachfrage von Straßenbauleistungen marktbeherschend sei. Vor zwei Monaten hatte das Land eine Abmahnung bekommen. Der Senat hatte dagegen eingewandt, mit dieser Klausel Dumpinglöhne verhindern zu wollen. Dies, so das Kartellamt, werde mit dem bundesweiten Entsendegesetz erreicht, welches Mindestlöhne auf dem Bau festlege. Diese Löhne liegen unter dem Tariflohn. roga
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